Im Rahmen eines neuen Anti-Terror-Gesetzes verabschiedete das kuwaitische Parlament im Juli 2015 ein Gesetz, das alle 1.3 Millionen Bürger_innen und 2.9 Millionen Bewohner_innen verpflichtet, ihre DNA in eine nationale Datenbank eintragen zu lassen. Wie die Kuwait Times Ende Januar berichtete, laufen die Vorbereitungen, um die Datenbank noch dieses Jahr zu realisieren. Sie soll auch Besucher_innen umfassen, bei Weigerung drohen ein Jahr Haft und eine Strafe von fast 30.000 Euro. Gibt jemand eine falsche Probe ab, drohen sieben Jahre Haft. Das Gesetz war nach einem Anschlag auf eine schiitische Moschee verabschiedet worden, bei dem 26 Menschen getötet und 227 weitere verletzt wurden. Man sei „zu fast allem bereit, was die Sicherheit in diesem Land verbessert“, hieß es von von einem Parlamentsabgeordneten.
Im Interview mit der Kuwait Times erklären leitende Beamte des Innenministeriums die Pläne für die Datenbank und wieso sie keinen Angriff auf die Freiheit und Privatsphäre der Person darstellt. So ziehe Kuwait lediglich gleich mit Staaten wie Großbritannien und den USA, die seit den 90er Jahren DNA-Proben für strafrechtliche Ermittlungen nutzen. Die Proben sollen bei kuwaitischen Bürger_innen durch mobile und stationäre Center gesammelt werden, die sich an staatlichen Einrichtungen und Büros befinden sollen. Dies erlaube den Kuwaiter_innen, „während diverser Erledigungen Proben abzugeben“. Bei Einwohner_innen Kuwaits, die keine Staatsbürgerschaft besitzen, sollen die DNA-Proben bei der Ausgabe oder Erneuerung ihres Visums gesammelt werden. Für Besucher_innen schließlich soll es im Flughafen Kuwait ein spezielles Center geben, in dem sie „zu ihren Rechten und Pflichten bezüglich des DNA-Gesetzes beraten werden“ – an anderer Stelle wird wiederum betont, dass für alle drei Gruppen die Abgabe von DNA-Proben verpflichtend ist.
Datenschutz durch Haftandrohungen und „strenge Auflagen“
Da Datenschutz „zweifellos das Hauptanliegen“ des Innenministerium ist, wurde in dem Gesetz geregelt, dass die Herausgabe von Informationen aus der DNA-Datenbank mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden soll, die Beschädigung der Datenbank mit mindestens drei, maximal zehn Jahren Haft. Es gebe strenge Auflagen für die Beamt_innen, die mit den Proben hantieren, sowie einen speziellen Mechanismus zur Erschwerung der Zuordnung von Proben zu ihren Quellen. Zudem gehe es nur um die nicht-codierenden Bereiche der DNA, die keine Rückschlüsse etwa auf eventuelle Krankheiten zulassen, und auch für Fragen der Abstammung soll die Datenbank nicht genutzt werden – dies „sichere das Gesetz“.
Viele Maßnahmen könnten potenziell nützlich gegen Terrorangriffe sein, aber ein potenzieller Nutzen sei keine ausreichende Rechtfertigung für massive Menschenrechtsverletzungen, so Sarah Leah Whitson von Human Rights Watch. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2008 entschieden, dass die Speicherung von DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt – der Artikel soll unter anderem die Privatsphäre sichern.
Schulverweis aufgrund der DNA
DNA-Informationen werden durch die sinkenden Kosten der Erfassung und Auswertung immer beliebter und können – wie so oft – wenn sie schon mal da sind, auch vielfältig genutzt werden. In Kalifornien wurde etwa der 12-jährige Colman Chadam der Schule verwiesen aufgrund seiner DNA. Er trägt genetische Marker für Mukoviszidose – diese sind keine Garantie dafür, dass er die Krankheit tatsächlich hat, und Colman zeigte nie Symptome. Seine Eltern gaben die Information dennoch bei seiner Einschulung an. Durch einen Lehrer gelang sie zu den Eltern zweier Geschwister, die ebenfalls an Colmans Schule gehen und an Mukoviszidose erkrankt sind. Da Kinder mit der Stoffwechselerkrankung sehr anfällig für ansteckende Infektionen sind, forderten die Eltern den Verweis von Colman Chadam, der – gegen den Willen des Kindes und seiner Eltern – folgte. Colmans Eltern verklagten den Schulamtsbezirk daraufhin wegen genetischer Diskriminierung. Nachdem die erste Klage abgewiesen wurde, legten die Eltern im Januar diesen Jahres Berufung ein.
Nach Michelle Lewis vom Johns Hopkins Berman Institute of Bioethics wird genetische Diskriminierung zukünftig ein immer größeres Thema:
Da wir immer mehr Untersuchungen immer früher druchführen, besteht auch das Potenzial für den gefährlichen Missbrauch von Informationen, der Eltern möglicherweise von genetischen Tests abhält – auch wenn sie medizinisch angebracht wären.
